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BVfK-Wochenendticker
24. Februar 2024
kompetent – kritisch – konstruktiv
exklusiv für BVfK-Mitglieder

PKW-EnVKV - Frust, Ärger und Verdruss - Habeck-Ministerium verspätete sich um 6 Jahre und diktiert Händlern 24-Stunden-Frist

Umsetzung auf die Schnelle unmöglich - droht neue DUH-Abmahnwelle?

Expertenforum Automotive Recht (EAR) - Habecks Referentin im Sturm kritischer Fragen

Umfrage: Wie bewerten Sie die Preise bei mobile.de?

ELN-Tagung: Jetzt Samstags-Ticket zum Sonderpreis von 49,00 €

Suchmaschinenoptimierung – ein Themenüberblick

Neue Pkw-EnVKV am 23.02.2024 in Kraft getreten! BVfK liefert ersten Überblick über positive und negative Änderungen

Autorechtstag Aktuell: Die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) – Alter Wein in neuen Schläuchen oder ein Weg zu mehr Rechtssicherheit?

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
Doris Pfaff schreibt im Kfz-Betrieb zur neuen Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für PKW ungewohnt deutlich:

"Erst dauert es fast sechs Jahre, bis das Bundeswirtschaftsministerium die EU-Vorgaben zur Kennzeichnungspflicht … bei Neuwagen in eine Novelle fasst. Dann kann es dem Ministerium nicht schnell genug gehen. Innerhalb eines Tages tritt die Novelle der Pkw-EnVKV in Kraft. Autohersteller und -händler müssen sofort die neuen Label aus dem Hut zaubern, wenn sie nach dem 23. Februar Neufahrzeuge erstmals zum Verkauf anbieten – egal ob auf Onlinebörsen, im Showroom oder in der Werbung… Das alles schürt Ärger, Unsicherheit und lässt das Vertrauen in die Politik schwinden. Diese kann sich derlei Patzer in Zeiten wie diesen nicht mehr leisten. Damit spielt sie Populisten und Hetzern in die Hände."

Wie kommt es zu dieser Schärfe und Aufregung? Es gibt nur wenige Änderungen und teilweise sogar Erleichterungen. Kernpunkt ist das nicht mehr unter Laborbedingungen durchgeführte, sondern realitätsnähere Messverfahren WLTP zur Ermittlung der umweltrelevanten Angaben. Da dieses Messverfahren jedoch bereits seit längerem existiert und auch in der Werbung angewendet wird, besonders dann, wenn die Werte von Plattformbetreibern oder IT-Dienstleistern voreingestellt werden, muss diesem Punkt keine zusätzliche Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Generell gilt: Die Angabepflichten gelten nur für Neuwagen, wobei die Verordnung auch Autos, die max. 8 Monate alt sind und weniger, als 1.000 km Laufleistung aufweisen als NEU bezeichnet. Ebenfalls werden nun Neuwagen, die zur Langzeitmiete (ab einem Monat) angeboten werden, von der Vorschrift erfasst.

Bei Umfang der Angaben ist wie gewohnt zwischen Fahrzeugangeboten im Internet und solchen vor Ort im und vor dem Autohaus zu unterscheiden.

Bei den Internetangeboten ist nun neben den nach dem WLTP-Verfahren ermittelten Angaben zusätzlich die CO2-Klasse anzugeben. Umfangreicher werden die Pflichten bei sogenannten „virtuellen Verkaufsräumen“, wozu auf jeden Fall Fahrzeugkonfiguratoren mit unmittelbarer Bestelloption zählen. Internetbörsen, bei denen ein Vertrag nicht unmittelbar zustande kommt, zählen nach derzeitiger Kenntnis wohl eher nicht dazu.

Bei den vor Ort ausgestellten Fahrzeugen geht es wie gewohnt um die bunten Label. Die darin zu findenden Angaben sind nun – wen wunderts – umfangreicher geworden.

Zu den Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen sind hinzugekommen: Energiekosten bei 15.000 Kilometer Jahresfahrleistung, Höhe der Kraftfahrzeugsteuer, mögliche CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre bei 15 000 Kilometer Jahresfahrleistung (CO2-Kosten). Aus der Effizienzklasse wurden CO2-Klassen.

Also alles halb so wild und wofür die ganze Aufregung?

Problem Nr. 1: Zwischen Verkündung und Beginn der Gültigkeit liegen mal wieder nur weniger als 24 Stunden - nach 6 Jahren Verspätung! hat man es in Berlin plötzlich eilig.

Problem Nr. 2: es gibt zwar Übergangsfristen, für deren Ausgestaltung scheint sich das Ministerium jedoch genau so viel Zeit genommen zu haben, wie es vom Abendessen bis zur Tagesschau dauert. Ein Wirrwarr ungenauer, missverständlicher Formulierungen, die alles andere als Kenntnisse der Wirklichkeit im Kfz-Handel vermuten lassen.

Problem Nr. 3: Die Deutsche Umwelthilfe und gleichgesinnte Abmahnabzocker. Denen wurden zwar ein wenig die Flügel gestutzt, allerdings nur halbherzig und so ist zu vermuten, dass nun die Gerichte die Aufgabe haben, den Interpretationsspielraum auszuloten, was selten zugunsten der Unternehmerperspektive erfolgt. Das dürfte der Grund dafür sein, dass der ZDK-Jurist Ulrich Dilchert und auch seine Kollegen beim BVfK eher die vorsichtigere und somit engere Auslegung der Übergangsfristen bevorzugen. Die allerdings führt in die Unmöglichkeit.

Das Gesetz sieht folgende Übergangsfristen vor:

- Werbung im Internet und am Verkaufsort ist spätestens zum 01.05.2024 anzupassen.

- Werbeschriften und Speichermedien sind bis zum 01.08.2024 anzupassen.

- Online-Archive, die Werbung enthalten, die vor dem 23.02.2024 erstellt wurde, müssen nicht aktualisiert werden.

- Der Leitfaden muss zum 14.07.2024 aktualisiert werden.

Klingt eindeutig, ist es aber nicht. So legt Dilchert das Gesetz vorsichtigerweise so aus, dass sich die Übergangsfristen nur auf Bestandswerbung beziehen. Neu zu bewerbende Fahrzeuge müssten somit ab sofort den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Damit wären sämtliche seit gestern bei Mobile, Autoscout und anderen Plattformen neu eingestellten Neufahrzeuge, deren Angaben gemäß PKW-Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung nicht aktualisiert wurden, theoretisch abmahnfähig. Ob der Abmahn-Vorreiter Deutsche Umwelthilfe das nun tatsächlich plant, bleibt abzuwarten. Um seine grundsätzliche Interpretation und Haltung zu den vom Ministerium produzierten Unklarheiten zu erfahren, wird die Truppe von Jürgen Resch am kommenden Montag Post vom BVfK erhalten. Die Antwort wird hoffentlich ein wenig zur Klarheit beitragen.
Unabhängig davon dürften derzeit bei den IT-Dienstleister die Köpfe rauchen. Das gilt auch für die Entwickler beim BVfK. Wir gehen davon aus, dass neben den irgendwie zu definierenden Fristen auch eine solche gilt, welche Zeit dafür lässt, die technischen Voraussetzungen zu schaffen.

An dieser Stelle ein großes Dankeschön an das BVfK-Team, insbesondere an die Juristen. Diese haben mal wieder gezeigt, wie schnell man kompetent und engagiert reagieren kann – Stunden statt Jahre! Der Email-Verlauf von gestern Abend dokumentiert dies eindrucksvoll. Über die genauen Detailinformationen zur neuen PKW-EnVKV können und sollten Sie sich um untenstehenden Artikel der BVfK-Rechtsabteilung informieren.

Abschließen die Bitte, Anfragen zur Thematik nur per Mail zu stellen. Wir beantworten diese dann regelmäßig für alle und speichern Fragen, Antworten und Informationen im Mitgliederbereich. Wir halten Sie so kontinuierlich auf dem Laufenden!
Bitte sehen Sie daher von telefonischen Anfragen möglichst ab und haben Verständnis, dass wir die knappe Zeit dringend benötigen, um schnellstmöglich alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Damit weiterhin gilt:
Alles Gute für Ihren Autohandel!
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback gerne an : vorstand@bvfk.de

6. Expertenforum Automotive Recht - Brennpunktthema Pkw-EnVKV. Diskussion mit Habecks Referentin.

Auf Einladung der Wettbewerbszentrale (WBZ) hat BVfK-Jurist Stefan Obert in dieser Woche am 6. Expertenforum Automotive Recht teilgenommen. Die Veranstaltung fand vor einer beeindruckenden Kulisse in einer Ausstellungshalle des Nationalen Automuseums Loh Collection (www.nationalesautomuseum.de) statt. Die angereiste Referentin des für die PKW-EnVKV zuständigen Habeck-Ministeriums konnten wenig Licht ins Dunkle des neuen Vorschriften-Wirrwarr bringen. >>> weiterlesen

Umfrage: Wie bewerten Sie die Preise bei mobile.de?

Mobile.de erhöht die Preise zum 1. April 2024 um durchschnittlich 20% und verspricht dafür mehr Leistungen.
Am Beispiel eines Silberpakets mit insgesamt 116 Fahrzeugen statt 1825 € nun 2211 €. Eine Steigerung von 385 € mithin mehr als 20 %. Die Händler reagieren mal wieder erschrocken, frustriert und angesichts der mauen Geschäftssituation teilweise erschüttert.
Nun fragt Ihr BVfK: Wie bewerten Sie die neuen Preise des größten Internet-Kfz-Marktplatzes in Deutschland? Wie gehen Sie mit der Preiserhöhung um? Kündigen? Neue Wege der Kfz-Internetvermarktung gehen?
Lassen Sie uns und Ihre BVfK-Kollegen wissen, wie Sie mit der Preiserhöhung umgehen.
>>> hier geht es zur Mobile-Umfrage

ELN-Tagung: Jetzt Samstags-Ticket zum Sonderpreis von 49,00 €

"Forum freier Kfz-Betrieb - mit ELN auf die Pole-Position" heißt es am 8. und 9. März 2024 am Nürburgring. Wer nur das Tagesprogramm am Samstag nutzen möchte (Marktplatz, Mittagsbüffet, Verlosung) kann dies nun zum Sonderpreis von 49,00 Euro. Tragen Sie dazu bei der Anmeldung einfach unter Händlernummer als Sonder-Ticket-Code die Nummer 20241212 ein und wählen Sie Paket 4 (ohne Get-Together). Schon sind Sie zum Aktionspreis am Samstag vor Ort und erleben einen informativen und innovativen Tag am Nürburgring!
Hier geht´s zur Anmeldung: Anmeldung ELN Tagung 2024
www.eln.de

Suchmaschinenoptimierung – ein Themenüberblick

Um Autos zu verkaufen und sich der Abhängigkeit von großen Internetplattformen zu entziehen ist es wichtig, dass potenzielle Kunden Sie im Internet finden. Ein entscheidender Faktor ist hierbei die Suchmaschinenoptimierung des eigenen Internetauftritts inklusive des dort präsentierten Fahrzeugangebots. Um Ihnen einen Überblick über die Thematik zu verschaffen, haben wir eine Beitragssammlung zu diesem Themenfeld erstellt:
>>> weiterlesen

Neue Pkw-EnVKV am 23.02.2024 in Kraft getreten! BVfK liefert ersten Überblick über positive und negative Änderungen

Am vergangenen Donnerstag wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, dass die neue Pkw-EnVKV am darauffolgenden Freitag (23.02.2024) in Kraft treten wird. Auch wenn dies nach erfolgter Anhörung der Verbände im zurückliegenden Jahr, darunter auch der BVfK, sowie der anschließenden Zustimmung durch den Bundesrat absehbar war, hätte sich der ein oder andere vermutlich eine gewisse Vorlaufzeit gewünscht. Zwar gelten je nach gesetzlich normierter Verpflichtung Übergangsfristen bis Mai und länger, der Umstellungsaufwand könnte allerdings trotzdem überfordern, sodass man sich zügig mit den Neuerungen auseinandersetzen sollte. Der BVfK hat sich einen ersten Überblick verschafft und informiert nachfolgend über Positives wie Negatives.
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Autorechtstag Aktuell: Last Minute

Autorechtstag 2024 – brandaktuelle Themen – Top Referenten – 15 FAO-Stunden
Es warten Brandaktuelle Themen und Top Referenten:
>>> jetzt weiterlesen

Veranstaltungshinweis:

17. Deutscher Autorechtstag vom 18. – 19. März 2024

Richtungweisend, hochkarätig, erkenntnisreich.
Hier geht´s zur Anmeldung: Anmeldung ART 2024
www.autorechtstag.de
Qualitäts-Autohändler 2024

Qualitäts-Autohändler 2024 – Sterne sammeln und Qualitäts-Autohändler werden!

Die offizielle Auszeichnung Qualitäts-Autohändler beweist eine hohe Kundenzufriedenheit und ermöglicht, mit dem Vertrauen seiner Kunden zu werben:
>>> hier geht´s zur offiziellen QAH-Webseite
>>> jetzt anmelden zum Sternesammeln

BVfK-Auktion: nächster Termin am 29. Februar 2024

Einliefern oder Mitsteigern!
Profi-Versteigerungspartner autobid zu profitieren und seine Fahrzeuge an über 20.000 registrierte Kollegen in 40 Ländern in Europa anzubieten. Los geht´s am 29. Februar 2024 um 17:00 Uhr.
Wenn Sie Fahrzeuge über die BVfK-Spezialauktion bei Autobid.de, dem Kfz Auktionsportal - nur für Kfz-Händler versteigern möchte, schicken Sie bitte eine E-Mail an auktion@bvfk.de oder rufen Sie uns an: 0228-8540919.
Weitere Informationen: autobid-Vorteilsangebot für BVfK-Händler und unter BVfK/autobid
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